Externer Abfallbeauftragter

Rechtssicherheit im Umgang mit Abfällen im Unternehmen schaffen

Externer Abfallbeauftragter
Externer Abfallbeauftragter

Bestimmte Unternehmen in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Abfallbeauftragten
zu ernennen, auch Betriebsbeauftragter für Abfall genannt. Dazu gehören zum Beispiel Betreiber von
genehmigungsbedürftigen Anlagen, in denen regelmäßig gefährliche Abfälle oder große Mengen
nicht gefährliche Abfälle anfallen, Betreiber ortsfester Sortier-, Verwertungs- oder
Abfallbeseitigungsanlagen oder auch Betreiber von Rücknahmesystemen. Richtlinien hierfür sind u.
a. im KrWG, das die umweltverträgliche Bewirtschaftung von Abfällen sicherstellen soll und in der
Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) definiert.

Die Position des Abfallbeauftragten kann betriebsintern besetzt werden – oder sie bedienen sich
eines externen Abfallbeauftragten, der Sie bei allen rechtlichen Fragen der Abfallwirtschaft
kompetent und transparent unterstützt
.

Wir übernehmen als externer Abfallbeauftragter folgende Aufgaben für Sie

  • Das Erstellen eines Jahresberichtes über getroffene und beabsichtigte Maßnahmen in Zusammenhang mit der Abfallentstehung und Entsorgung sowie die gesamte Überwachung des Abfallmanagements.
  • Die Dokumentation des Prozesses von der Entstehung bis zur Entsorgung von Abfällen und zu kontrollieren, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
  • Elektronische Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle sowie die Bilanzierung der nicht-gefährlichen Abfälle.
  • Die Entwicklung von Vorschlägen und die Umsetzung von Maßnahmen zur Abfallverminderung.
  • Die Schulung und Aufklärung der Mitarbeitenden, die mit Abfällen in Kontakt kommen.

Nehmen Sie mit uns Kontakt für ein unverbindliches Erstgespräch auf – wir übernehmen den Rest.

Ihre Vorteile

  • Mitarbeiter können sich Kernkompetenzen widmen und Ressourcen werden frei.
  • Auf den externen Abfallbeauftragten kann jederzeit zugegriffen werden.
  • Keine individuelle und teure Ausbildung zu Fachpersonal in Abfallfragen nötig.
  • Regelmäßige interne Schulungen von Mitarbeitern im Umgang mit Abfall.
  • Verpflichtende turnusmäßige Überwachung aller Entsorgungswege und deren abfallrechtliche Dokumentation.
  • Branchenübergreifendes Fachwissen und die aktuellen Gesetze immer im Blick.
  • Kontinuierliches Expertenwissen immer an Ihrer Seite.

Wir unterstützen Sie als externer Abfallbeauftragter bei der rechtskonformen Umsetzung Ihrer gesetzlichen Pflichten im Feld der gewerblichen Abfallentsorgung und -Verwertung und beantworten Ihnen alle Fragen zum Abfallmanagement. Vertrauen Sie auf saubere Lösungen, die Ihnen den Kopf freihalten.

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